Protokoll 26.11.2018

Sitzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hardhofgruppe Rehling

-öffentlich-

Am 15.11.18 geladene Mitglieder: – 14 –
Anwesende Mitglieder: – 14 –
Abwesend: – 0 –

Anwesend:

1. Vorsitzender Bernhard Jakob

Verbandsräte:
– siehe Anwesenheitsliste –

Gäste:

Andreas Berger, techn. Betriebsleiter Wasserverband Lechraingruppe

Schriftführerin:

Hermine Eisele
Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen. Bezüglich der vorgelegten Unterlagen werden keine Einwendungen vorgebracht.

Tagesordnungspunkt 1

Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen 2017

Die Überschreitungen bei den Haushaltsstellen 0.8150.5400 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude, 0.8150.6550 Sachverständigenkosten, Steuererklärung und 1.8150.9401 Hydraulische Berechnung, Bestandspläne werden genehmigt.

Abstimmung: 14 : 0

Tagesordnungspunkt 2

Feststellung der Jahresrechnung 2017 – örtliche Rechnungsprüfung

a, Feststellung der Jahresrechnung 2017
Die örtliche Rechnungsprüfung gab zu keinen Feststellungen Anlass.
Es wird darauf hingewiesen, dass der verrechnete Stundenlohn der Lechraingruppe mit 39,40 € niedrig angesetzt ist, wobei laut Satzung diese offiziellen Personaldurchschnittskosten angesetzt werden müssen. Die Anfahrtspauschale von 15 € erscheint ebenfalls sehr niedrig. Bei Rechnungen ist auf den Adressaten zu achten, beispielsweise Hardhofgruppe und nicht Lechraingruppe.
Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt mit 432.511,16 € und im Vermögenshaushalt mit 165.120,78 € ab.
Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt. Sie schließt mit folgendem Gesamtergebnis ab:

597.631,94 €

Abstimmung: 14 : 0

b, Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO nach örtlicher Prüfung 2017
Dem Verbandsvorsitzenden als Leiter der Verwaltung wird die Entlastung erteilt.
– Vorsitzender Bernhard Jakob ist gem. Art. 49 GO von der Beschlussfassung ausgeschlossen. –

Abstimmung: 13 : 0

Tagesordnungspunkt 3

Jahresabschluss 2017

Der Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hardhofgruppe schließt mit einer Bilanzsumme von 1.613.793,49 € sowie einem Jahresgewinn von 7.634,74 € und wird hiermit festgestellt. Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmung: 14 : 0

Tagesordnungspunkt 4

Überörtliche Rechnungsprüfung

Der Verbandsversammlung wird der Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung für die Jahre 2013 – 2017 zur Kenntnis gegeben.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass eine Stellenbeschreibung zu erstellen wäre.
Die Wassergebührenhöhe soll nach dem Kostendeckungsprinzip festgesetzt werden. Die Bemühungen im Bereich gesetzeskonformer Vergabe von Aufträgen für Dienstleistungen, Beschaffungen und der Vergabe von Freiberuflichen Leistungen sollten weiter verstärkt werden.

Tagesordnungspunkt 5

Lechraingruppe – Bericht 2018 und Ausblick 2019

Andreas Berger gibt zusammenfassend einen Überblick über die im Jahr 2018 durchgeführten Arbeiten im Bereich der Hardhofgruppe.
Für 2019 wird besonderes Augenmerk auf die Hygiene im Netz gelegt. Hier ist insbesondere an die Ermittlung stillgelegter Leitungen und Anschlüsse mit sehr wenig Wasserverbrauch gedacht. Systemtrenner sollen demnächst angeschafft werden.
Ignaz Strobl fragt an, ob im früheren Lager der Hardhofgruppe noch öfter Material gelagert wird, da zuletzt eine ordentliche Nutzung wegen größerer Mengen Rohre nicht möglich war. Die Rohre waren für die Umlegung beim Kinderhaus dort gelagert. Im übrigen wird künftig darauf geachtet, dass dort nichts mehr gelagert wird.

Tagesordnungspunkt 6

Haushaltsplanung 2019

Für die Sanierung der Hambergstraße ist in 2019 noch nichts einzuplanen.
Die beiden Bauvorhaben in der Langweider Straße sollen bereits 2019 eingeplant werden.
Der Sieberweg wird teilweise geteert.
Ignaz Strobl regt an, künftig routinemäßig den Tausch mehrerer alter Schieber einzuplanen. Für das Jahr 2019 wird der Tausch von 20 – 25 Schiebern aufgenommen.

Tagesordnungspunkt 7

Verschiedenes, Informationen, Anfragen

Für die geplante Aufbereitungsanlage wurden inzwischen Baugrunduntersuchung mit Rammsondierung und Prüfung auf Tauwasserfreiheit durchgeführt . Erst ab Frosttiefe aufwärts wird eine hinterlüftete Holzverkleidung empfohlen. Hier fragt Josef Settele an, ob genügend Dachüberstand zum Schutz der Verkleidung geplant ist.


Veröffentlicht am 26.11.2018 von Riegl Carmen.